Gemeindeversammlung
Ort
MehrzweckhalleDorfstrasse
5745 Safenwil
Aufgaben
Kompetenzen
- Die Gemeindeversammlung entscheidet abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit einen Fünftel der Stimmberechtigten ausmacht; ansonsten unterstehen die Sachgeschäfte dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse sind der Urnenabstimmung vorzulegen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich verlangt wird.
- Geheime Abstimmung kann durch einen Viertel der anwesenden Stimmberechtigten verlangt werden.
- Die Behandlung eines neuen Gegenstandes kann zu Handen der nächsten Versammlung vorgeschlagen werden. Der Gemeinderat kann dies von sich aus tun. Er ist jedoch verpflichtet, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangen.
- Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, zur Tätigkeit der Gemeindebehörden und der Gemeindeverwaltung Anfragen zu stellen. Diese sind sofort oder an der nächsten Versammlung zu beantworten.
- Durch begründetes schriftliches Begehren kann ein Zehntel der Stimmberechtigten die Behandlung eines Sachgeschäftes in der Versammlung verlangen (Initiativrecht).
Voraussetzungen
Die Aktenauflage findet jeweils 14 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus statt.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Gäste haben kein Stimmrecht.
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