Zahlungserleichterung Kantons- und Gemeindesteuern
Wenn die prov. Steuerrechnung des laufenden Jahres bis spätestens 31. Dezember bezahlt werden kann, wird kein Stundungsgesuch benötigt. Wir bitten Sie jedoch, uns dies frühzeitig per E-Mail (finanzen@safenwil.ch) oder telefonisch (062 789 33 20) mitzuteilen, da sonst eine Mahngebühr erhoben wird.
Trotz der Ratenzahlungen ist nach den bisherigen Zahlungsfristen ein Verzugszins zu entrichten. Der Verzugszins wird nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuern in Rechnung gestellt.
Auf unvollständig ausgefüllte Gesuche wird nicht eingetreten.
Falls Sie Fragen zum Stundungsgesuch haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, zögern Sie nicht, uns anzurufen.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Finanzen | 062 789 33 20 | finanzen@safenwil.ch |