Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 15 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Einwohnerdienste sind für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- CHF 20.00
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 789 33 10 | einwohnerdienste@safenwil.ch |