Kehrichtentsorgung
Die Gemeinde ist gestützt auf das kommunale Abfallreglement für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.
Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Mittwoch eingesammelt und abgeführt. Bitte vergessen Sie den Abfallkleber nicht. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren muss durch den Gemeinderat neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegt werden.
Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen:
- 2 x 17 l-Sack CHF 1.90
- 35 l-Sack CHF 1.90
- 60 l-Sack CHF 3.30
- 110 l-Sack CHF 5.80
Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Alttextilien etc.) steht den Einwohnern zur Verfügung:
- entsorgBar Transport AG, Obermatten 23, Kölliken (Tel. 062 822 14 14)
- REWAG Wiggertal AG, Zofingerstrasse, Oftringen (Tel. 062 798 15 15).
Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfall-Infoblatt, welches jedes Jahr in die Haushaltungen verteilt wird, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.
Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Der Gebührentarif zum Abfallreglement gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Abfallreglement_1_1_2014_Safenwil.pdf (PDF, 220.98 kB) | Download | 0 | Abfallreglement_1_1_2014_Safenwil.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Werkhof / Hauswarte | 079 370 25 41 | werkhof@safenwil.ch |