Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

6. Mai 2024

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden ersucht, Bäume, deren Kronen öffentliche Strassen und Wege überragen, auf rund 4,50 m Höhe aufzuasten (Gehwege auf 2.50 m) sowie Hecken und Sträucher auf die Grenze zurückzuschneiden. Speziell ist auch der ungehinderten Sicht auf Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen, Hausnummern etc. die gebührende Beachtung zu schenken. Baum- und Heckenschnitt kann z.B. selber kompostiert oder der wöchentlichen Grünabfuhr (gebührenpflichtig) mitgegeben werden.

Diese Arbeiten sind bis Ende Juli 2024 zu erledigen. Bei Nichtbeachtung werden notwendige Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers durch den Werkhof ausgeführt.